aus spektrum.de, 25. 10. 2019
Rechtspopulismus durch die Hintertür
Im
einseitigen Bemühen um Opferschutz offenbart die konservative
Sexualmoral dieser Tage gleich mehrere blinde Flecke: Wie sonst ließe
sie sich so einfach von rechts vereinnahmen?
Muss es eine Politikerin hinnehmen, dass sie im Netz unter anderem als »Drecks Fotze« beschimpfen wird? Nach dem Beschluss der Richter des Berliner Landgerichts schon, sofern die Facebook-Kommentare, die überwiegend aus der Ecke der AfD stammten, auf den Vorwurf eines rechten Hetzers reagieren, sie hätte vor mehr als drei Jahrzehnten in einem Zwischenruf im Berliner Abgeordnetenhaus Sex zwischen Erwachsenen und Kindern bagatellisiert. An diesem Vorfall ist nicht nur aus juristischer Sicht manches fragwürdig, sondern auch soziologisch einiges zu bemerken.
Erstens erstaunt die Feststellung der Richter, die höchst unflätigen Kommentare seien eine Art »Sachauseinanderset- zung«, schließlich hätte die Äußerung von Künast einen sexuellen Bezug mit Empörungspotenzial gehabt. Wenn man über Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern spricht, muss man sich also nicht wundern. Dann wiegt die Würde des Redners auch nicht mehr viel. Eines scheint indes gewiss: Weder eine sachliche noch überhaupt eine Auseinanderset- zung wird im Fall der Trias Kind – Sexualität – Gewalt geführt.
Mit diesem Beitrag beginnen wir auf »Spektrum.de« die Kolumne »Zeitdiagnosen« – ein Projekt in Kooperation mit dem Verlag Springer VS. Hier beziehen einmal im Monat wechselnde Expert*innen aus den Sozial-, Medien- und Politikwissenschaften Stellung zu aktuellen Debatten unserer Zeit.
Sexualgewalt, vor allem wenn sie gegen Kinder gerichtet ist, wird seit Jahrzehnten über Skandalisierungen vermittelt. Sie zielen auf Emotionen und eine griffige Dramatik (»alle drei Minuten wird …«, »jedes dritte Kind …«, »fast jede Frau hat schon …«). Sie lässt keinen vertretbaren Gegenstandpunkt mehr zu. Es sind unmittelbare Einladungen an die Affekte. Entfaltet wird ein Sog emotionaler Betroffenheit, der sich meist in einem Ruf nach Strafe und in einer gründlichen moralischen Diskreditierung abwägender Stimmen artikuliert. Einige Konflikte bringen es zur Gesetzesreife. Dann folgt der nächste Skandal – und so immer weiter. Dabei wirkt stets derselbe Mechanismus, der den Akteuren des Skandals, wie im obigen Fall dem rechten Netzaktivisten, die edle Rolle desjenigen zuschreibt, der einen Skandal mutig aufdeckt. Die selbstgerechte Empörung ist gewiss. Den Opfern springt man zur Seite, verdammt die Täter und feiert den Skandalan- treiber. Details interessieren da nicht mehr. Es reicht der Anfangsverdacht.
Zweitens werden, in einer Art spätmodernem Tribunal, die jüngere Geschichte von Parteien, Zeitungen, pädagogischen und kirchlichen Einrichtungen sowie die Positionen von Politikern, Wissenschaftlern, Künstlern auf jahrzehntealte Verfehlungen gegenüber der aktuellen Sexualmoral unter die Lupe genommen. So haben es auch die Grünen unlängst getan. Mitte der 1980er Jahre, als der Zwischenruf von Renate Künast fiel, prallte die sexualliberale Haltung der 1968er mit dem neuen Sexualkonservatismus einer Gruppe zusammen, die der Kriminologe Sebastian Scheerer als »atypische Moralunternehmer« bezeichnete: jener Mitglieder der eigentlich antiautoritären 68er-Bewegung, die wieder nach dem Strafrecht riefen. Die Zeiten begannen sich also grundlegend zu wandeln. Es wich die Überzeugung, Sexualität sei per se etwas Gutes und gehöre befreit von den Fesseln, die ihr seit jeher, aber vor allem auch unter der Naziherrschaft auferlegt wurden. Und es kam zu der aktuell dominierenden Gegendeutung, Sexualität sei ein Instrument zur Unterdrückung, das von mächtigen Männern eingesetzt werde. Mit der hegemonialen Durchsetzung dieser neueren Sexualdeutung begann der Wettlauf um die Frage, wer schon früher die »richtige«, also opferschützende Position eingenommen hat und wie über- zeugend eine Konversion und Reue vorgetragen wird.
Im Zweifel gegen den Angeklagten?
Und drittens treten in dem unerbittlichen Ruf nach Strafe und Opferschutz aus dieser Bewegung Attitüden hervor, die den Kernbereich des Rechtsstaats angreifen. So ärgert sich etwa die Literaturwissenschaftlerin Christine Künzel: »Bei keinem anderen Delikt wird der Grundsatz ›in dubio pro reo‹ mit einer derart schamlosen Konsequenz angewendet wie bei den Sexualstraftaten.« Der Pädagogikprofessor Jens Brachmann verlangt sogar frank und frei die Abschaffung dieses straf- rechtsbegrenzenden Fundaments der freiheitlichen Ordnung und fordert: »In dubio pro victima! In dubio pro infante! In dubio pro juventute!« Systematisch wird von den neuen Sexualkonservativen in Allianz mit politischen Kräften, denen die Liberalen immer schon ein Dorn im Auge waren, der Geist der 1968er delegitimiert. Es gehe nun darum, die »Last des Libertären« zu überwinden, wie es der Parteienforscher Walter bei der Aufarbeitung der Haltung der Grünen gegenüber der Pädophilie proklamiert.
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Den Linksliberalen wird vorgeworfen, Sexualität lange Zeit einseitig als Quelle der Freiheit gefeiert und dabei das Problem sexueller Gewalt zu wenig erkannt zu haben. Die Vertreter der neuen Sexualmoral haben ihren blinden Fleck umgekehrt allerdings in der Achtung rechtsstaatlicher Freiheitssphären, während sie einseitig auf Opferschutz sinnen und Sexualität vor allem als überall lauernde Gefährdung verstehen. Lässt sich gegen den Schutz von Kindern und Frauen vor sexuellen Übergriffen vernünftigerweise gar nicht argumentieren, bleibt der ideologische Ballast, den diese Bewegung mit sich trägt, merkwürdig verdeckt – lediglich zwei kurze Expertisen beschäftigen sich damit (hier und hier). Sie muss sich die Frage gefallen lassen, wie viel Populismus bereits in ihrem Programm steckt, dass ihre Aktivitäten und Argumentationen so nahtlos in die rechte Propaganda eingehen können und dass auch in großer Anzahl Bildmaterial unverändert auf die Seiten rechtsextremer Kräfte gelangt.
Es mag als Erfolg verbucht werden, wenn Opferforderungen ohne Gegenstimme in Kriminalpolitik gegossen werden. Wenn aber dem offenen und deliberativen politischen Diskurs weiter ausgewichen wird, verweigert man auch den demokratischen Meinungsbildungsprozess und spielt darüber den Rechten weiter in die Hände.
Daniela Klimke ist Soziologin und Professorin an der Polizeiakademie Niedersachsen.
Nota. - Das hatte auch ich übersehen: dass der Richter nicht überhaupt die Beleidigung von Frau Künast zugelassen hat, sondern angesichts des Anlasses, zu dem sie geschah, für verständlich erachtete.
JE
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