Paritätsregelung für Wahllisten in Thüringen verfassungswidrig
Parteien müssen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht
abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Das entschied der Thüringer
Verfassungsgerichtshof.
Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen.
Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen.
Das hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch entschieden und eine sogenannte Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt. Damit war eine Klage der AfD erfolgreich. Die Entscheidung könnte eine Signalwirkung auf eine ähnliche Regelung in Brandenburg entfalten, wo das Verfassungsgericht im August über das dort beschlossene Paritätsgesetz entscheidet.
Zur Begründung führte das Gericht aus, das Gesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl. So könnten die Wählerinnen und Wähler nicht mehr frei entscheiden, ob sie etwa mehr Frauen oder mehr Männer ins Parlament schicken wollen. Das Freiheit der Wahl bedeute auch das Recht, sich ohne staatliche Beschränkung zur Wahl zu stellen. ...
Nota I. - Ich ahn es schon: Wer für einen AfD-Antrag stimmt, ist tendenziell faschistoid.
Nota II. - Nein, das wäre altmodisch. Heute dagt man: neoliberal.
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