Das ist nicht einer unter tausend Strafrechtsparagraphen. Das ist eine grundlegende Aussage über das kulturelle Selbstverständnis einer Gesellschaft: ob gebären und abtreiben als gleich-wertig gelten sollen.
Ist es aber Sache des Staates, darüber zu befinden?
Da könnte man drüber streiten - er ist ja nicht unsere Gouvernante. Auf keinen Fall aber kann man ihm die Ansage erlauben, dass es so sei; er muss schließlich als Stifter einer Rechtsord-nung glaubhaft bleiben.
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