Mittwoch, 11. März 2020

Darf man Woody Allen drucken?

Fallengelassen wie eine heiße Kartoffel: Der Autor und Regisseur Woody Allen
aus FAZ.NET, 10.03.2020                                                                        Fallengelassen wie eine heiße Kartoffel 

Moral frisst Geist
In Amerika wird Woody Allens Autobiographie nicht erscheinen. Nun haben sich Autoren des Rowohlt Verlags, der das Buch auf Deutsch herausbringen will, in einem offenen Brief an den Verlag gewandt. Über die toxische Wirkung eines Rückziehers.

Von Edo Reents

Darf man sich noch den „Stadtneurotiker“ ansehen, oder kriegt man davon jetzt schon Corona? Sachlicher gefragt: Was geht diejenigen, die keine Richterrobe tragen, also im Grunde doch Krethi und Plethi, Dylan Farrow an? Nichts, möchte man meinen. Ob sie im Alter von sieben Jahren von ihrem Adoptivvater Woody Allen missbraucht wurde, war nie Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Die Wahrheit kennen, wenn nicht noch ein Augenzeuge auftaucht, nur diese beiden.

Dafür wird umso entschiedener nach dem Hörensagen geurteilt. Deswegen ist es an der Zeit, einem Milieu, das sich mit andauerndem Anzeigen seiner eigenen, moralisch richtigen Richtung wichtig macht, einmal heimzuleuchten, weil es sich etwas anmaßt, was ausschließlich Sache der Justiz ist: über die Schuld und Strafwürdigkeit eines anderen Menschen zu urteilen und dieses Urteil auch noch in der Öffentlichkeit herumzuposten und zupesten. Das hilft niemandem, wahrscheinlich noch nicht einmal den mutmaßlichen Opfern. Und solange man nur mutmaßen kann, sollte man sich schon mit Verdächtigungen zurückhalten, auch keinen Verlegern vorschreiben, welches Buch sie veröffentlichen dürfen und welches nicht, und sich im Übrigen auf sein Schüler-Latein besinnen: in dubio pro reo.

Nicht die Unschuldsvermutung aufgeben

Diese Maxime darf man genauso wenig wie die Unschuldsvermutung aufgeben, und wenn man noch so oft beteuert, wie schlimm das Schlimme doch ist, und sich mit allen vermeintlichen oder tatsächlichen Opfern „solidarisch“ erklärt, was immer das heißen soll. In der MeToo-Debatte ist sie ohne Federlesens, auf empörend ruchlose Art außer Kraft gesetzt worden: Der Prozess gegen den Schauspieler Kevin Spacey wegen sexueller Übergriffe wurde zum Beispiel eingestellt; der Mann hat damit als unschuldig zu gelten, aber sein Ruf ist ruiniert. Ähnlich ist es beim Wettervorhersager Jörg Kachelmann, der auf die bloßen Anschuldigungen einer später als Lügnerin rechtskräftig verurteilten Frau hin eingesperrt wurde.

Woody Allen haben nicht nur Amazon und eine ganze Reihe von Schauspielern fallengelassen wie eine heiße Kartoffel, sondern nun auch der Verlag Hachette, der seine Autobiographie „Apropos Of Nothing“ nicht herausbringen wird – offenbar fürchtet man, mit dem Missbrauchsvirus eines Mannes angesteckt zu werden, dem bisher nichts nachgewiesen wurde. Auch bei Rowohlt greift man jetzt zum Mundschutz: Autoren, darunter Margarete Stokowski, Kathrin Passig, Nis-Momme Stockmann und Sascha Lobo, fordern ihre Verlagsleitung in einem offenen Brief dazu auf, auch die deutsche Fassung „Ganz nebenbei“ nicht zu veröffentlichen.

Inwiefern Autoren einem Verlag derartig reinreden dürfen, wird die Rowohlt-Leitung, die, nachdem Hachette Allen die Rechte zurückgegeben hat, erst einmal die neue Sachlage prüfen will und Allen dann ja wahrscheinlich direkt fragen kann, selbst am besten wissen. Es mag dabei noch angehen, dass die Autoren darauf verweisen, bei Rowohlt sei schließlich auch das Buch von Dylan Farrows Bruder Ronan, der Woody Allen für schuldig hält („Durchbruch – Der Weinstein-Skandal, Trump und die Folgen“), erschienen, das passe also nicht; sie seien nicht prinzipiell gegen die Veröffentlichung der Autobiographie, nur eben nicht bei Rowohlt. Aber da unterschätzen sie die Wirkung eines solchen Appells: Wenn ein so wichtiger Publikumsverlag wie Rowohlt einknickt, dann wird das Buch auch in Deutschland nicht so schnell erscheinen; die toxische Wirkung eines Rückziehers auf die anderen Verlage wäre einfach zu groß. Aber so ist inzwischen die Logik der Moraltrompeter: Das Buch veröffentlichen hieße schon, Missbrauch kleinreden oder sogar irgendwie gutheißen und das vermeintliche Opfer verhöhnen – dies alles unter nach wie vor ungeklärten (Tat-)Umständen.
 
Gravierender sind aber diese Einlassungen: „Wir haben keinen Grund, an den Aussagen von Woody Allens Tochter Dylan Farrow zu zweifeln.“ Woher nehmen die Autoren diese Gewissheit? Die amerikanische Justiz hat sie bisher nicht aufbringen können. Und woher wollen sie wissen, dass Woody Allen sich „nie überzeugend mit den Vorwürfen seiner Tochter auseinandergesetzt“ habe? Die Autoren lassen sich doch sowieso nur von einem Geständnis „überzeugen“, weil das Urteil ja feststeht. Es geht nicht darum, über „Hexenjagden“ zu klagen oder so zu tun, als dürften sich Genies alles erlauben; wer etwas getan hat, sollte dafür zur Rechenschaft gezogen werden, aber nur von der Justiz und nicht von Leuten, die sich auf ihrer moralisch richtigen Seite mit schon fast beneidenswerter Selbstgewissheit geborgen fühlen. Denn langsam wird das alles doch etwas geistfeindlich. Rowohlt sollte da nicht mitmachen.


Nota. - Er hat ja so Recht! Allerdings: Die Unschuldsvermutung ist eine Sache der Strafprozessordnung. Außerhalb des Gerichts darf jeder vermuten, was er will - und ob er es veröffentlicht, ist keine Sache von Gesetzestexten, sondern eine Sache des Anstands; und da es sich eben um eine öffentliche Angelegenheit handelt: des politischen Anstands. 

Hachette und Rowohlt dürfen natürlich so unanständig sein, wie sie wollen. Aber die Buchkäufer sollten es ihnen ver- denken.
JE

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