aus nzz.ch, 4.8.2015, 05:30 Uhr Mainstream
«Geschlechtergerechte» Sprache
Widerstand gegen die deutsche Sprachpolizei
Der Bund setzt die zum Dogma erhobene «geschlechtergerechte» Sprache nur im Deutschen durch. Die italienische und die französische Sprachgruppe wehren sich bis heute erfolgreich dagegen.
von Katharina Fontana
Die Herstellerin oder der Hersteller, die Importeurin oder
der Importeur, die Verkäuferin oder der Verkäufer
muss die mit der Bewilligung verbundenen Bedingungen
und Auflagen der Tierhalterin oder dem Tierhalter
spätestens bei Auftragsannahme schriftlich
bekanntgeben.
Art 84. Abs. 1 Tierschutzverordnung
Werden Frauen diskriminiert, wenn sie in einer behördlichen Mitteilung nicht ausdrücklich erwähnt werden? Ist es sexistisch, wenn Gesetze einzig die männliche Form benutzen und die Frauen bloss mitgemeint sind? Die Meinungen darüber gehen auseinander. Für die einen ist «geschlechtergerechte» Sprache eine unbedingte Voraussetzung für die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann und muss mit aller Konsequenz gehandhabt werden. Die anderen halten das für staatlich forcierten Feminismus, der ans Lächerliche grenzt.
Einmischung unerwünscht
Interessant ist, dass die Sprachgruppen in der Schweiz die Sache völlig unterschiedlich betrachten: Während die Romands und die Italienischsprachigen nichts Anstössiges an einem männlich formulierten Text erkennen, ist die «geschlechtergerechte» Sprache für die Deutschschweizer Behörden zur absoluten Pflicht geworden und wird mit Deutschschweizer Härte durchgesetzt.
Im Bund beschäftigt man sich schon länger mit der sprachlichen Gleichbehandlung von Mann und Frau. Anfang der 1990er Jahre wurden erste Vorschläge für die «geschlechtergerechte» Formulierung in Deutsch, Französisch und Italienisch gemacht. Verbindlich erklärt wurden sie später allerdings nur für das Deutsche. Die Widerstände, die französische und italienische Sprache ebenfalls ins «geschlechtergerechte» Korsett zu pressen, waren zu gross.
Auch das Sprachengesetz von 2010, das die Bundesbehörden zu «geschlechtergerechten» Formulierungen anhält, hat nichts daran geändert: Noch immer sind es die Deutschschweizer, die an jedem Text so lange feilen, bis er die Vorgabe einhält. Die französischen und italienischen Sprachdienste des Bundes dagegen sehen das Ganze unverkrampft und benutzen die weibliche Form, wenn es gerade passt oder sich aufdrängt. Bei den Bundeserlassen beschränkt man sich auf die männliche Form. Sprachliche Ungetüme, wie der eingangs angeführte Artikel aus der Tierschutzverordnung, gibt es in der französischen und der italienischen Fassung also nicht.
Dass der Bund, der sonst jedes Detail reguliert, die von feministischen Kreisen erfolgreich zum Dogma erhobene «geschlechtergerechte» Sprache nur im Deutschen einhält, ist bemerkenswert. Derzeit befasst sich ein Nationalfondsprojekt der Uni Genf mit dem Thema und geht den Differenzen zwischen den Amtssprachen nach. Die Forscher mussten allerdings rasch erkennen, dass das Thema heikel ist. Die französischen und italienischen Sprachdienste der Bundeskanzlei hätten klar signalisiert, dass man keine Einmischung von Deutschschweizer Seite wünsche, sagt Daniel Elmiger, der am Projekt mitarbeitet.
Pedantische Deutschschweizer
Tatsächlich geht es bei dieser Frage letztlich auch um das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen. Romands und Italienischsprachige, die als Sprachminderheiten ohnehin feinfühlig auf die Dominanz der Deutschschweizer reagieren, pochen auf ihre kulturelle Eigenständigkeit – und darauf, ihre eigene Sprache nicht mit jener der Deutschschweizer mit ihrem Hang zur politischen Korrektheit messen lassen zu müssen. Es scheint, dass ihr Widerstand auch weiterhin Erfolg haben wird. Laut der Bundeskanzlei gibt es derzeit keine Bestrebungen in der Bundesverwaltung, die Handhabung der geschlechtergerechten Formulierung für die drei Amtssprachen zu vereinheitlichen.
Die «geschlechtergerechte» Sprache bleibt also eine Spezialität der Deutschschweiz. So gewissenhaft und pedantisch wie sie ist sonst kaum jemand. So misst man etwa in Deutschland der Frage bei weitem nicht dieselbe Bedeutung bei wie hierzulande. Zwar gibt es auch dort Empfehlungen des Bundesministeriums für Justiz zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Diese sind aber sehr zurückhaltend formuliert und umfassen gerade einmal vier Seiten – der Leitfaden der schweizerischen Bundeskanzlei ist demgegenüber über 160 Seiten lang.
Suche nach kreativen Lösungen
Beim deutschen Sprachdienst der Bundeskanzlei versucht man, die Vorgabe der «geschlechtergerechten» Sprache umzusetzen, ohne der Sprache Gewalt anzutun. Zu diesem Zweck wurde ein Leitfaden erarbeitet, der anhand verschiedener Textsorten zeigt, welche Lösungen offenstehen. Man schaue von Fall zu Fall, welche Formulierung am besten passe, sagt Markus Nussbaumer, Leiter des deutschen Sprachdienstes. So würden etwa nicht einfach stur Paarformen verwendet, die den Text vielfach schwerfällig machten, vielmehr suche man nach kreativen Lösungen – etwa indem man auf abstrakte Bezeichnungen («das Mitglied», «der Elternteil») oder auf Kollektivbezeichnungen («die Lehrerschaft») ausweiche oder überhaupt keine Personen nenne. Sprachliche Ungeheuerlichkeiten wie die Verwendung des Binnen-I («BürgerInnen») sind dabei tabu. Auch das Partizip Präsens («die Velofahrenden», «die Steuerzahlenden»), das seit ein paar Jahren geradezu inflationär verwendet wird, ist verpönt und wird in Medienmitteilungen, Botschaften und Erlasstexten vermieden.
Nach Einschätzung von Nussbaumer hat man sich an die sprachliche Gleichstellung im Deutschen gewöhnt, sowohl in der Bundesverwaltung wie im Parlament – auch wenn man sich dort gelegentlich etwas widerwillig zeige. Die Schwierigkeiten, die sich aus der geschlechtergerechten Formulierung ergäben, seien bewältigbar. Die grösste Herausforderung liege darin, verständliche und natürlich klingende Gesetze in einer plastischen Sprache zu formulieren.
Auch wenn der Sprachdienst gelungene Lösungen findet, kann er nicht verhindern, dass die Sprache durch die forcierte Gleichbehandlung von Mann und Frau oftmals an Farbe verliert und seltsam geschlechtslos wirkt. So wurde etwa im Zivilgesetzbuch der Begriff «Richter» durch «Gericht» ersetzt. Das mag inhaltlich letztlich dasselbe sein (auch ein Einzelrichter ist ein Gericht), von der Ausdruckskraft her ist es das zweifellos nicht: Der Richter ist ein Mensch aus Fleisch und Blut, das Gericht nur eine anonyme Instanz.