"Sex ist ein Menschenrecht, auch für alte Frauen" - titelte die NZZam Sonntag zum 29. Juli.
Ich weiß nicht, wie es in der Schweiz ist. In unserer Bundesrepublik gehören die Menschenrechte zum Grundgesetz, ihre Wahrung ist die erste Pflicht des freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens. Und wenn es die Menschenrechte nicht freiwillig durchsetzt, darf frau klagen vor Gericht. Nachdem wir die Wehrpflicht für die jungen Männer ja abgeschafft haben, wäre dies ein politisch korrekter Weg, sie wieder in den Dienst der Gemeinschaft zu nehmen. Eine wahre Schule der Zivilcourage.
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